Allgemeine Geschäftsbedingungen
TWO 4 POP GbR · Königgrätzer Str. 18 · D-06128 Halle/Saale · Stand Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der TWO 4 POP GbR (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Lieferungen, Vermietungen und Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Bei Aufträgen öffentlicher Auftraggeber, die nach den Bestimmungen der VOL, VOB, UVgO oder vergleichbaren Vergabevorschriften vergeben werden, gehen die jeweiligen Vergabebedingungen diesen AGB vor.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Vertraulichkeit
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
- Vertraulichkeit von Angeboten: Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Kalkulationen und technische Unterlagen des Auftragnehmers sind vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung untersagt.
- Bei Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Angebotswertes zu verlangen.
- Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
§ 3 Urheberrecht und geistiges Eigentum
- Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Entwürfe, CAD-Zeichnungen, 3D-Visualisierungen und technische Zeichnungen sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers.
- Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber ausschließlich das Recht zur einmaligen Nutzung der Werke im Rahmen des konkret beauftragten Projekts.
- Kommt ein Vertrag nicht zustande, dürfen die Werke nicht verwendet werden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, realisierte Projekte zu Referenz- und Werbezwecken zu dokumentieren.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro ab Betriebslager Merseburger Str. 425, 06132 Halle (Saale), zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Es gelten die am Tag der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Preise.
- Bei Veranstaltungen: 50 % der Gesamtauftragssumme spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn, die restlichen 50 % nach Abschluss des Aufbaus bzw. nach dem Soundcheck.
- Bei Vermietung: Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe der Mietsache zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
§ 5 Veranstaltungsbedingungen
- Leistungen, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
- Pflichten des Auftraggebers:
- Sämtliche erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig einholen
- Technische Voraussetzungen schaffen (Strom, Platzbefahrbarkeit, Wasseranschluss)
- Einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis vor Ort benennen
- Catering: Der Auftraggeber stellt dem Personal Getränke und Speisen kostenfrei zur Verfügung. Andernfalls: Cateringpauschale von 28,00 € pro Person und Tag.
§ 6 Verleihbedingungen
- Mietgegenstände werden dem Auftraggeber zur vertragsgemäßen Nutzung überlassen. Untervermietung nur mit schriftlicher Zustimmung.
Gefahrübergang und Haftung des Mieters: Mit der Übergabe der Mietgegenstände – sei es durch Abholung beim Auftragnehmer, durch Anlieferung oder durch Bereitstellung am Veranstaltungsort – geht die Gefahr für Beschädigung, Diebstahl, Verlust und Untergang auf den Mieter über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Mieter die volle Verantwortung und haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden, einschließlich solcher durch Dritte, Naturereignisse oder sonstige Umstände. Diese Haftung besteht bis zur vollständigen Rückgabe an den Auftragnehmer. Der Mietpreis schließt keine Versicherung ein; dem Mieter wird der Abschluss einer entsprechenden Versicherung dringend empfohlen.
- Leuchtmittel: Bei defekten Leuchtmitteln ohne Fremdeinwirkung werden 30 % des Kaufpreises berechnet. Bei Beschädigung durch Gewalteinwirkung ist der volle Kaufpreis zu erstatten.
- Mietzeit: Die Mietzeit endet mit der vollständigen Rückgabe. Die Rücknahme bestätigt nicht deren Schadensfreiheit.
- Schäden an den Mietgegenständen sind unverzüglich zu melden.
- Kosten durch Mietüberschreitung trägt der Mieter.
- Der Auftragnehmer kann die Ausgabe ohne gültiges Ausweisdokument verweigern.
§ 7 Haftung und Haftungsbegrenzung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Haftungsobergrenze: Begrenzt auf den Netto-Auftragswert abzüglich bereits erbrachter Leistungen.
- Bei nachweisbarer Nichtfunktion einzelner Anlagenteile: Haftung maximal bis zur Höhe des Mietpreises des defekten Gegenstandes.
Haftung bei Veranstaltungen: Der Auftraggeber trägt ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Equipments am Veranstaltungsort bis zur vollständigen Rücknahme durch den Auftragnehmer die volle Verantwortung für das Equipment. Er haftet verschuldensunabhängig für sämtliche Schäden durch Beschädigung, Diebstahl, Verlust oder Untergang, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst, Dritte, Besucher, Naturereignisse oder sonstige Umstände verursacht wurden. Diese Haftung gilt auch während etwaiger Veranstaltungspausen und Übernachtungen.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Pandemien, Naturkatastrophen und sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer von der Erfüllungspflicht.
- Dauert die Störung länger als acht Wochen, ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt.
- In Fällen höherer Gewalt trägt jede Partei die ihr bis dahin entstandenen Kosten selbst.
§ 9 Stornierung und Kündigung
- Stornierungen bedürfen der Schriftform. Ausfallkosten:
- Bis 75 Tage vor Ausführung: 50 % der Gesamtvergütung
- Bis 30 Tage vor Ausführung: 75 % der Gesamtvergütung
- Innerhalb von 14 Tagen: 100 % der Gesamtvergütung
- Stornierungen aufgrund behördlicher Veranstaltungsverbote sind von den Ausfallkosten ausgenommen.
§ 10 Mindestlohn
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und zur entsprechenden Verpflichtung von Nachunternehmern.
§ 11 Datenschutz
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und unter Beachtung der DSGVO.
- Bei digitalen Dienstleistungen können Drittanbieter-Plattformen zum Einsatz kommen.
- Der Auftraggeber ist für die Information und Einwilligung der Veranstaltungsteilnehmer verantwortlich.
§ 12 Gewährleistung
- Gewährleistungsfrist: 24 Monate ab Lieferdatum. Ausgenommen: Leuchtmittel, Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien.
- Im Gewährleistungsfall leistet der Auftragnehmer nach eigenem Ermessen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Erfüllungsort: Halle (Saale).
- Gerichtsstand: Halle (Saale).
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.